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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nämlich im Juni 2023 ein wegweisendes Urteil gefällt. Dadurch lassen sich ab sofort Schadenersatzansprüche im Abgasskandal wesentlich einfacher durchsetzen. Denn jetzt reicht schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche aus und die lässt sich einfacher nachweisen als Vorsatz.
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